Immobilienverwaltung in Mannheim –
WEG-Verwaltung, Mietverwaltung & Sondereigentum
Von der WEG-Verwaltung über Mietverwaltung bis zur Sondereigentumsverwaltung – ich übernehme Verantwortung für Ihre Immobilie. Persönlich, transparent und rechtssicher.
WEG-Verwaltung
Die vollumfängliche Betreuung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft – kaufmännisch, technisch und rechtlich kompetent nach WEG-Gesetz. Als lizenzierter Immobilienverwalter kenne ich alle gesetzlichen Anforderungen und setze sie zuverlässig um.
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
- Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
- Verwaltung der Gemeinschaftskonten und Rücklagen
- Beauftragung und Überwachung von Handwerkern
- Laufende Korrespondenz mit Eigentümern und Behörden
- Vollständige WEG-konforme Dokumentation
Mietverwaltung
Professionelle Betreuung Ihrer Mietobjekte – von der Mietersuche bis zur Betriebskostenabrechnung. Sie als Eigentümer können sich entspannt zurücklehnen, ich kümmere mich um alles.
- Mietersuche, Bonitätsprüfung und Vertragsabschluss
- Mietinkasso und Mahnwesen
- Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung
- Koordination von Instandhaltung und Reparaturen
- Übergaben und Abnahmen von Mietobjekten
- Regelmäßige Eigentümerberichte
Sondereigentumsverwaltung
Individuelle Verwaltung Ihrer Eigentumswohnung – für Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten, ohne sich selbst um die täglichen Aufgaben kümmern zu müssen.
- Vollständige Mieterbetreuung in Ihrem Namen
- Kommunikation mit der WEG-Verwaltung
- Nebenkostenabrechnung für den Mieter
- Koordination von Reparaturen und Handwerkern
- Monatliche Abrechnung und Weiterleitung der Mieteinnahmen
Digitales Eigentümerportal inklusive
Alle wichtigen Verwaltungsunterlagen stehen Eigentümern digital zur Verfügung – transparent, übersichtlich und jederzeit abrufbar.
So behalten Eigentümer, Beirat und Verwaltung jederzeit den Überblick.
- Abrechnungen
- Wirtschaftspläne
- Protokolle
- Beschlüsse
- Versicherungsunterlagen
- Dienstleisterinformationen
- Wichtige Objektdokumente
Klare Leistungsabgrenzung
Faire Verwaltung bedeutet: Die laufenden Standardaufgaben sind in der Grundvergütung enthalten. Zusätzliche Leistungen werden nur dann berechnet, wenn sie tatsächlich entstehen und über die normale laufende Verwaltung hinausgehen.
In der Grundvergütung enthalten
Regelmäßig wiederkehrende Aufgaben wie Buchhaltung, Zahlungsverkehr, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Vermögensbericht, ordentliche Eigentümerversammlung, Beschlussumsetzung, Dienstleisterkoordination und gewöhnliche Instandhaltung.
Gesondert nach Aufwand oder Vereinbarung
Außergewöhnliche, projektbezogene oder verursacherbezogene Tätigkeiten, zum Beispiel außerordentliche Eigentümerversammlungen, größere Sanierungsprojekte, Sonderumlagen, Eigentümerwechsel, Altlasten der Vorverwaltung oder intensives Forderungsmanagement.
So bleibt die monatliche Grundvergütung fair – und Zusatzaufwand wird transparent nur dort berechnet, wo er tatsächlich entsteht.
Faire Vergütung,
keine versteckten Kosten
Meine Vergütung richtet sich nach dem Umfang der Verwaltung. Sprechen Sie mich an – ich erstelle Ihnen ein individuelles Angebot.
WEG-Verwaltung
pro Einheit / Monat- Eigentümerversammlung inklusive
- Jahresabrechnung inklusive
- Rücklagenverwaltung
- Laufende Korrespondenz
Mietverwaltung
% der Nettokaltmiete oder pro Einheit- Laufende Mietvertragsverwaltung
- Betriebskostenabrechnung
- Mietinkasso und Mahnwesen
- Persönlicher Ansprechpartner
Mietersuche & Neuvermietung: auf Anfrage – nur bei tatsächlicher Vermittlung.
Angebot anfragenSondereigentum
pro Wohnung / Monat- Vollbetreuung Ihrer Wohnung
- WEG-Kommunikation
- Nebenkostenabrechnung
- Handwerkerkoordination
Fragen zur Hausverwaltung in Mannheim
Was kostet eine Hausverwaltung in Mannheim?
Die Kosten richten sich nach Objektgröße, Anzahl der Einheiten und gewünschtem Leistungsumfang. Üblich ist eine monatliche Verwaltervergütung je Einheit. Sie erhalten ein transparentes, individuelles Angebot ohne versteckte Kosten – am besten nach einem kurzen Blick auf Ihre Unterlagen.
Wie wechselt man die Hausverwaltung?
Seit der WEG-Reform 2020 kann die Eigentümergemeinschaft den Verwalter jederzeit per einfachem Mehrheitsbeschluss abberufen – ein wichtiger Grund ist nicht nötig. Der alte Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung; die Unterlagen gehen vollständig an den neuen Verwalter über. Mehr dazu im Ratgeber →
Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?
Mindestens einmal im Jahr muss der Verwalter eine ordentliche Eigentümerversammlung einberufen (§ 24 WEG). Zusätzlich ist eine Versammlung einzuberufen, wenn mehr als ein Viertel der Eigentümer dies schriftlich unter Angabe des Zwecks verlangt.
Welche Aufgaben hat ein WEG-Verwalter?
Zu den Kernpflichten zählen das Aufstellen von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, die Umsetzung der Beschlüsse, die Verwaltung von Gemeinschaftskonto und Instandhaltungsrücklage, die Organisation von Instandhaltung und Versammlungen sowie das Führen der Beschluss-Sammlung (§ 27 WEG).
Wie lange läuft ein Verwaltervertrag?
Bei der erstmaligen Bestellung ist der Verwalter auf höchstens drei Jahre bestellt, bei jeder weiteren Bestellung auf höchstens fünf Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG). Danach entscheidet die Eigentümergemeinschaft erneut.
Was ist der Unterschied zwischen WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung?
Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft. Die Mietverwaltung übernimmt für Eigentümer die Betreuung vermieteter Einheiten, etwa Mietinkasso und Nebenkostenabrechnung. Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um die einzelne Eigentumswohnung innerhalb einer WEG.
Sind Sie auch außerhalb von Mannheim tätig?
Ja. Neben Mannheim betreue ich auch gerne Objekte in der gesamten Rhein-Neckar-Region.
Sie möchten wissen, welche Leistungen bei Ihrer WEG enthalten sind?
Jede Gemeinschaft ist anders. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Objektgröße, Zustand, Unterlagenlage, aktuelle Herausforderungen und den passenden Leistungsumfang.
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